Das Kabinett Kohl I war das 13. Regierungskabinett der Bundesrepublik Deutschland und war die erste und bisher einzige Bundesregierung, die durch ein konstruktives Misstrauensvotum, nämlich gegen die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt, ins Amt gelangte.

Mittels einer Vertrauensfrage, die Helmut Kohl veranlasste und verlor sowie der Auflösung des 9. Deutschen Bundestages durch Bundespräsident Karl Carstens endete die Regierung mit dem Zusammentreten des 10. Deutschen Bundestages 1983.

Politische Maßnahmen

Wirtschafts- und Sozialpolitik

Mit dem Beginn der Regierung Kohl 1982 gab es eine Abkehr von vorheriger Nachfragepolitik hin zur Angebotspolitik.[1] Kohl plädierte für eine Beschränkung des Staates auf wenige Kernaufgaben und lehnte Beschäftigungsprogramme ab.[2] Die Regierung führte bereits zum 1. Januar 1983 Einsparungen beim Kindergeld sowie bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Später wurden die Belastungen für Unternehmen gesenkt in der Hoffnung, dadurch deren Investitionsbereitschaft zu erhöhen. Die Unternehmensgewinne stiegen zwar, doch die Investitionsneigung blieb niedrig.[3]

Im Überblick erfolgten folgende Maßnahmen:

Kürzung der Zuschüsse für die Bundesanstalt für Arbeit um 1,3 Milliarden Deutsche Mark

Wiedereinführung des Krankenversicherungsbeitrages für Rentner

Kürzungen beim Kinder- und Wohngeld sowie Ausbildungsförderung

Einführung einer für 1983/84 befristeten unverzinslichen, rückzahlbaren Investitionshilfeabgabe („Zwangsabgabe“) von 5 Prozent der Steuerschuld für Besserverdienende; wird 1984 für verfassungswidrig erklärt

Senkung steuerlicher Belastungen von Unternehmen

Wehrdienst

Die mündliche Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer wird abgeschafft.

Verlängerung der Zivildienstpflicht von 16 auf 20 Monate

Umweltpolitik

Beschluss zur Reduzierung von Schadstoffen aus Kraftwerken

(Quelle: Wikipedia)