Unter dem Begriff Kabinett Schmidt I versteht man die erste von Bundeskanzler Helmut Schmidt geführte Bundesregierung. Sie amtierte vom 16. Mai 1974 bis zum 14. Dezember 1976 (etwa sieben Wochen nach der Bundestagswahl 1976).

In der Kabinettssitzung vom 4. Juli 1974 wurden für sämtliche Ressorts im Vergleich zur ursprünglichen Planung geringere Etatzuwächse und zum Teil auch -kürzungen für den Haushalt 1975 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sollte dabei im Haushaltsjahr 1975 noch um 9,1 Prozent steigen. Im Anschluss an die Kabinettssitzung trat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Erhard Eppler, aus Protest zurück.[1] Sein Nachfolger wurde am 8. Juli 1974 der ehemalige Bundesminister für besondere Aufgaben Egon Bahr.

Am 19. August 1974 wurden die Parlamentarischen Staatssekretäre beim Bundesminister des Auswärtigen, Karl Moersch und Hans-Jürgen Wischnewski, zu Staatsministern im Auswärtigen Amt ernannt.

Nachdem er am 18. Dezember 1974 zum Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion gewählt worden war, schied der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Konrad Porzner, aus dem Amt. Sein Nachfolger wurde am 24. Januar 1975 der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses, Rainer Offergeld.

Am 19. März 1975 trat Karl-Wilhelm Berkhan das Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an. Zu seinem Nachfolger als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung wurde am selben Tag Hermann Schmidt ernannt, der seit 1972 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses gewesen war.

(Quelle: Wikipedia)